Für die Sicherheit von Maschinen ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden. Neue Maschinen müssen anhand eines Konformitätsbewertungsverfahren und der damit verbundenen CE Kennzeichnungspflicht den
Nachweis erbringen, dass sie den Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Auch ein Umbau oder eine Änderung an einer gebrauchten Maschine muß in Übereinstimmung mit der
Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz erfolgen.
Dieses Kompaktseminar vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Anforderungen bei der Planung, Konstruktion, Erstellung und Veränderung von Maschinen. Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen
aus der aktuellen Maschinenrichtlinie, sowie das CE Kennzeichnungsverfahren mit der zugehörigen Konformitätserklärung werden ebenso erläutert, wie die Bewertung einer „wesentlichen Veränderung“.
Anhand von Praxisbeispielen wird die Vorgehensweise bei der Durchführung einer Risikobeurteilung aufgezeigt.