Nach dem Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten, insbesondere die Elektrofachkraft, regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu
unterweisen.
Das Gefahrenpotential, welches von elektrischen Betriebsmitteln ausgehen kann, wird durch die hohen Zahlen von meldungspflichtigen Arbeitsunfällen belegt.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar aktualisiert die Elektrofachkraft seine Kenntnisse zu den wichtigsten Vorschriften und Regelwerken und wird bezüglich der Unfallverhütung und der
Gefahrenvorbeugung sensibilisiert. Das Seminar gilt als Jahresunterweisung nach §12 ArbSchG und nach §4 DGUV Vorschrift 1.